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Die Triathlon-Sportordnung

Aufgrund der Reaktionen und der immer wieder gleichen Fragen verschiedener, vor allem externer, Sportler hat sich ein Vorrat an Situationen aufgebaut, der vielleicht dem einen oder anderen von Euch eine Hilfe sein kann.

Vorab soll noch einmal darauf hinweisen, dass zahlreiche Punkte in der Sportordnung viel detaillierter beschrieben werden und hier nur ein wichtiger Überblick über das Regelwerk gegeben werden soll:

Themen

  1. Schwimmen
  2. Radfahren
  3. Laufen
  4. Wechselzone

Schwimmen

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Liegt die Wassertemperatur unter 14,0 °C darf ein Schwimmen nicht durchgeführt werden.

Schüler (D/C/B/A) dürfen erst ab einer Wassertemperatur von mindestens 19,0 °C schwimmen. (Bei einer Wassertemperatur von 19,0 – 21,9 °C ist die Streckenlänge um 50% zu verkürzen. Beträgt die Außentemperatur zur Startzeit unter 12,0 °C, ist auf das Schwimmen zu verzichten. Bei einer Außentemperatur von 12,0 – 14,0 °C erfolgt nach dem Schwimmen eine Pause von 15min.)

Die Entscheidung ob ein Neoprenanzug getragen werden darf muss eine Stunde vor dem Start getroffen und bekanntgegeben worden sein.

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Bei widrigen Witterungsbedingungen (Der Begriff ist nicht definiert, kann also unterschiedlich ausgelegt werden) kann der Einsatzleiter die Benutzung von Neoprenanzügen vorschreiben. Beim Kauf eines Neoprens sollte man beachten, dass die Gesamtmaterialstärke eines Neoprenanzuges 5 mm nicht überschreiten darf und er aus nicht mehr als 3 Einzelteilen besteht (Gesichtsmaske, Oberkörper- und Unterkörperteil).

Neoprenanzüge und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden. (Schwimmanzüge sind bei bestimmten Wettkämpfen wie z.B. 1. und die 2. Bundesliga verboten!) Schwimmanzüge sind nach dem Schwimmen ganz auszuziehen!

Einschwimmen vor der Startlinie ist bis 3 Minuten vor dem Start erlaubt.

Zurzeit ist es erlaubt Kompressionskleidung zu tragen. Jedoch darf diese nicht die Füße umschließen. Das bedeutet, dass Kompressionssocken oder auch Teile mit Fußschlaufen verboten sind.

Eine häufige Frage ist die nach der Tragepflicht von durch den Veranstalter gestellten Schwimmmützen. Wenn der Veranstalter eine Schwimmkappe stellt, muss diese getragen werden. Jedoch kann niemand etwas sagen, wenn ihr die Schwimmmütze beim Schwimmen verliert und ohne selbige an Land kommt.

Über den Schwimmstil werden natürlich keine Vorschriften gemacht. Zur eigenen Sicherheit ist  es erlaubt, sich während des Schwimmens an geeigneten Stellen (Bojen, nichtfahrende Boote, Stege) festzuhalten. Wichtig ist dabei, dass man sich keinen eigenen Vorteil verschafft.

Nachdem Hilfe von Begleitbooten etc. geleistet wurde, darf ein Wettkampf jedoch nicht fortgesetzt werden.

Die meisten Kampfrichter haben auf Kompressionskleidung, Verwendung der gestellten Schwimmmützen und Frühstarter ein besonderes Augenmerk.


Radfahren

Bevor ihr euch in die Schlange des Check-In stellt, solltet Ihr bestimmte Dinge geprüft haben:

  • Ist der Radhelm in Ordnung? Die Kamprichter fassen euren Helm in der Regel nicht mehr an. Bitte achtet selbst auf Risse, Beulen und sonstige Beschädigungen.
  • Habe ich das passende Fahrrad für die jeweilige Veranstaltung dabei? Bei Windschattenverbot gelten andere Regelungen als für Windschattenrennen.
  • Zur Maximalübersetzungen im Schüler- und Jugendbereich nur so viel: Bei Wald- und Wiesenwettkämpfen erlauben die Kampfrichter oft eine „temporäre“ Sperrung bestimmter Gänge. Bei Landesmeisterschaften soll und bei Deutschen Meisterschaften darf die maximale Ablauflänge dagegen nur ohne nachträgliche Eingriffe an der Schaltung erreicht werden.
  • Verboten sind die Benutzung von Radio, MP-3 Player, Discman und Mobiltelefone.
  • Bitte schiebt euer Rad in der Wechselzone IMMER!
  • Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen.

Wettkämpfe mit Windschattenverbot:

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Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer und ständiges Nebeneinander fahren ist verboten!

Hier geht es um eines der heikelsten Themen beim Triathlon.
Entscheidend ist eigentlich der folgende Satz aus der Sportordnung:

Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen.

Dabei gilt eine Windschattenbox von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers. Für das Überholen sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden vorgesehen.

Kampfrichter müssen also, wenn der Teilnehmer nicht eindeutig außerhalb der Windschattenbox des Voranfahrenden fährt, eine schwarze Karte zur Verwarnung geben. Bei tatsächlichem Windschattenfahren müssen sie den Teilnehmer sogar disqualifizieren.

Verwarnung (schwarze Karte) bzw. Disqualifikation (rote Karte) sind Tatsachenentscheidung des Kampfrichters. Diese kann nicht angefochten werden. Ihr könnt aber unter Umständen dagegen vorgehen das der Kampfrichter die Vergabe der Karte nicht  sauber durchgeführt hat:

  1. Akustisches Signal
  2. Ansprechen mit der Startnummer
  3. Zeigen der jeweiligen Karte und ggf. Aufforderung den Regelverstoß zu beseitigen.

Auch Fahrzeuge haben eine Windschattenzone.

Diese entspricht einem unmittelbar hinter dem Fahrzeugheck beginnendes Rechteck von fünfunddreißig Metern Länge und drei Metern Breite (meiner Meinung nach in jede Richtung). Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestattet, in deren Windschattenzone zu fahren. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel (Verhinderung der Möglichkeit) sind die Fahrer der Fahrzeuge, wobei auch diese die STVO zu beachten haben.

Wettkämpfe mit Windschattenfreigabe:

Bei Windschattenrennen dürfen nur traditionelle Rahmen verwendet werden. Beide Räder müssen Speichenkonstruktionen sein. Scheibenräder sind verboten. Es ist nur der klassische Rennradlenker erlaubt.

Schalthebel dürfen nicht am Ende von Aufliegern montiert werden, so dass sie nach vorne stehen. Triathlonaufsätze sind nur erlaubt wenn sie nicht über die vorderste Linie der Bremsgriffe (Bremsgriffe senkrecht nach unten) hinausragen.

Auflieger, die gerade nach vorne ragen, müssen durch festes Material (kein Klebeband) überbrückt sein. Immer wieder werden Teilnehmer nach Hause geschickt, weil sie vergessen haben ihre Auflieger ordentlich zu überbrücken.

Auflieger deren Ende zueinander zeigen und die Aufliegerenden maximal 3 cm voneinander entfernt sind, müssen zwar nicht überbrückt, die Rohrenden jedoch geschlossen sein.

Wenn ihr das Rad nach dem Fahren abgestellt habt, achtet bitte darauf den Helm nicht in die Gegend zu feuern. Da dies als unsportliches Verhalten und Behinderung anderer Teilnehmer gesehen wird, kann es dafür eine gelbe Karte geben.

Solltet ihr euch nicht sicher sein, ob ihr beim Radfahren eine Zeitstrafe kassiert habt, lohnt es sich immer vor dem Laufen in der Penalty-Box (wenn vorhanden) nachzufragen.


Laufen

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Man trifft sich am Start, läuft beim Startschuss los und versucht möglichst schnell ins Ziel zu kommen. Nur andere Teilnehmer sollte man nicht behindern und vom Weg darf man nicht abkommen. Ansonsten kann man im Grunde nach Gusto laufen.

Ganz so einfach ist es beim Triathlon nicht. Deswegen sollten hier drei Punkte angesprochen werden, weswegen es während der Wettkämpfe häufiger Ermahnung seitens der Wettkampfrichter gibt:

Es ist verboten, sich auf der Laufstrecke begleiten und/oder betreuen zu lassen. Dieser Satz ist analog dem Windschattenfahren zu verstehen. Wenn ihr nicht deutlich zu erkennen gebt das ist euch nicht begleiten lasst, kann es passieren das ihr eine gelbe Karte bekommt. Die tatsächliche durchgeführte Begleitung durch einen Dritten (nicht Wettkampfteilnehmer) muss nach Regelwerk zu einer Disqualifikation führen. Sicher ist hier noch nicht der Trainer oder die Freundin gemeint die 10m neben einem herläuft. Bei längeren Strecken oder gar der Darreichung von Dingen (Riegel, Handtücher, Getränke) sieht es halt schon anders aus. Wie so oft sind die Grenzen zwischen bloßem anfeuern und wettkampfentscheidender Betreuung fließend.

Wettkampfteilnehmer dürfen nicht ohne Schuhe oder barfuß auf der Laufstrecke laufen. Eigentlich klar, jedoch kommt es im Eifer des Wettkampfes schon mal vor das Athleten ohne Schuhe, sei es weil sie diese nicht finden, sei es das anziehen zu lange dauert, die Wechselzone verlassen. In der Regel müsste eine Disqualifikation folgen. Die einzige Chance den Kampfrichter milde zu stimmen ist meiner Meinung nach, dass man ihm versichert noch einmal in die Wechselzone zurückzugehen und seine Schuhe anzuziehen. Hier ist aber eine Menge Fingerspitzengefühl erforderlich

Verboten sind die Benutzung von Radio, MP-3 Player, Discman und Mobiltelefone. Allein beim Berlin-Tri im Treptower Park sind, ungelogen, mehr als ein Dutzend Verwarnungen ausgesprochen (gelbe Karte) worden, weil Teilnehmer der Jedermannläufe mit Mp-3 Playern auf der Laufstrecke waren. Wie gefährlich dies sein kann, wird einem erst dann klar; wenn einer der Verwarnten die eindringlichen Ansprachen und Pfiffe partout nicht wahrnimmt; bis man ihn körperlich berühren muss. Im Zweifel hätte der Sportler ein nahendes Auto oder Fahrrad nicht gehört. Benutzung von diesen technischen Geräten werden laut Sportordnung mit einer roten Karte geahndet.


Wechselzone

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Es folgt der letzte Teil der Kampfrichterserie. In diesem geht es um die Wechselzone Wie auch beim Laufen gibt es hier gar nicht so viele Regeln, die man sich merken muss. Jedoch ist die Wechselzone der Bereich, in dem man am ehesten mit einem Kampfrichter zu tun bekommt.

Vor dem Wettkampf werden alle notwendigen Utensilien für Schwimmen, Radfahren und Laufen an der vom Ausrichter vorgesehenen Stelle (ggf. freie Platzwahl) deponiert. Dort sind auch alle Teile während des Wettkampfes immer wieder abzulegen. Hier könnt ihr auch euren Helm, wie oft genug im vorderen Feld, nach dem Radfahren auf den Boden pfeffern -er muss nur innerhalb eures Platzes landen. Ansonsten behindert ihr die anderen Teilnehmer und verhaltet euch unsportlich.

Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- und Laufbekleidung eingerichtet wird, so dürfen nur die Radschuhe, der Helm, die Startnummer und ggf. eine Brille am Rad liegen. Ist innerhalb der Wechselzone ein eigener Umkleidebereich eingerichtet, so ist das Umziehen nur in dieser Umkleidezone gestattet.

Während des Wettkampfes beachtet bitte, dass ihr eure Neoprenanzüge (auch Schwimmanzüge) erst in der Wechselzone an eurem Wechselplatz ganz ausziehen dürft. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf dieser lediglich vom Oberkörper entfernt werden. Dabei dürfen andere Wettkampfteilnehmer nicht behindert werden.

Ihr habt das Rad selbst aufzunehmen und eigenhändig wieder an eurem Platz abzustellen. Eine Radannahme durch Helfer ist nur zulässig, wenn sie in der Ausschreibung oder Wettkampfbesprechung angekündigt wurde.

Der Radhelm ist vor der Radaufnahme aufzusetzen. Der Kinnriemen ist zu schließen!

Das Auf- und Absteigen vom Rad hat ausschließlich an der/den vorgesehenen Linien des Ein- und Ausganges der Wechselzone oder in einer vorgesehenen Auf- oder Abstiegszone, zu erfolgen. Eigentlich selbstverständlich, jedoch immer wieder falsch gesehen: Innerhalb der Wechselzone ist es verboten, mit dem Rad zu fahren!

Bitte schaut euch die Wechselzone vor dem Wettkampf noch einmal genau an. Es ist schon mehrfach vorkommen, dass sich auch erfahrene Teilnehmer immer wieder in der Wechselzone verlaufen und anfangen die Radständer zu überspringen, um zeitsparend zum Wechselplatz oder Wechselzonenausgang zu gelangen. Bei solchen Aktionen wird der Kampfrichter einschreiten, da diese Abkürzungen nicht erlaubt sind.

 

Checkliste für den Wettkampf

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